Beitragsordnung der Otto-von-Guericke-Gesellschaft e.V.

Die Höhe der Jahresmitgliedsbeiträge wurde entsprechend § 4 der Satzung der Otto-von-Guericke-Gesellschaft e.V. mit Beschluß der Mitgliederversammlung vom 24.11.2012 wie folgt festgelegt:

Jahresmitgliedsbeitrag

für natürliche Personen 60,00 €
für in häuslicher Gemeinschaft lebende Partner 30,00 €
   
für juristische Personen mind. 500,00 €

Höhere freiwillige Jahresbeiträge und Spenden sind möglich und immer willkommen.
Als anerkannt gemeinnütziger Verein geben wir eine entsprechende Spendenbescheinigung aus. 

Letzte Änderung: 17.03.2023 - Ansprechpartner: Webmaster